Konstanz
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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

CSD KONSTANZ + KREUZLINGEN

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

Ihr wisst schon, wie Ihr Euch morgen herausputzen wollt, wenn Ihr zur Bundestagswahl geht… aber Ihr seid Euch aber immer noch nicht sicher, wer Eur*e Direktkandidat*in für den Landkreis Konstanz sein soll? Hier stellen wir Euch die Direktkandidat*innen zur Bundestagswahl 2021 für den Wahlkreis 287 Konstanz vor. Alle Kandidat*innen erhielten zur gleichen Zeit, die gleichen Fragen per E-mail zugestellt. Es gab keine weiteren Erinnerungen oder Nachfragen. Die hierzu eingehenden Antworten, veröffentlichen wir im Original ohne Kürzungen. Die AfD hat ihre Fragen bisher leider noch nicht zugestellt bekommen können, weil der Emailserver des Herrn Hug unsere Emails abgewiesen hat.

Die Nennung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens und stellt keine Sympathiebekundung oder Wahlempfehlung dar.

Beginnen wir doch mal mit der Vorstellung der Kandidat*innen. Die Angaben hierzu stammen von deren Webseiten.

Im Anschluss daran findet Ihr die Fragen zu LGBTIQA+ Themen an die Kandidat*innen und deren Antworten.

Michael Hug – AfD

Persönliche Daten:

31.01.1967: Geboren in Singen Htwl., verheiratet seit 1989 in 1. Ehe
Fremdsprachen: Englisch in Wort und Schrift

Seit 1987: Entschiedener Christ, Theologische Studien und christliche Sozialarbeit

Ausbildung:

1985: Fachschulreife an der technischen Gewerbeschule Hohentwiel

1989: Energieanlagenelektroniker (IHK)

1999: Kaufmännische Ausbildung an der Gewerbeakademie Konstanz

Berufspraxis:
1989 – 1999: Servicetechniker für Sicherheits- und Gebäudetechnik
Energieanlagenelektroniker im Sondermaschinen- und Anlagenbau

1999 – 2002: Fachberatung im Elektrogroßhandel

2002 – 2007. Projektmanagement in der Medizintechnik für Operationstechnik & Telemedizin

2007 – 2013: Vertrieb im Anlagen- und Maschinenbau

Seit 2013: Vertriebsleiter für Sicherheitselektronik

Politisches:
2008: Eintritt in die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE)

2011 – 2015: Mitglied in der Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT
– 2 Jahre stellvertretender Landesvorsitzender von Baden-Württemberg
– 1 Jahr stellvertretender Bundesvorsitzender

2015: Eintritt in die AfD

2016 – 2018: Mitglied im Kreisvorstand Konstanz

Seit 2018: Mitglied bei Christen in der AfD ( ChrAfD )

Seit 2019: Mitglied im Kreistag von Konstanz
– Mitglied im Kultur- u. Schulausschuss für die AfD im Kreistag von Konstanz
– Mitglied im Sozialausschuss für die AfD im Kreistag von Konstanz

Seit 2019: Mitglied im Verband Konservativer Kommunalpolitiker (VKK)

2020: Kandidat für den 1. Sprecher im AfD – Ortsverband Singen
Ersatzkandidat zur Landtagswahl für den Wahlkreis 57 ( Singen )
Direktkandidat zur Wahl des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis 287 ( Konstanz )

Schwerpunkte:
Religionspolitik, Migration, Innere Sicherheit, Bürgerrechte & Demokratie,
Kultur & Nationale Identität, Theoretische Staatslehre

Webseite Wahlprogramm AfD

Andreas Jung MdB – CDU

46 Jahre, katholisch, geboren in Freiburg im Breisgau, ab der ersten Woche in Stockach, verheiratet, zwei Kinder. Rechtsanwalt, seit 2005 Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Konstanz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Co-Vorsitzender des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg und stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss sowie im Haushaltsausschuss.

Vor 46 Jahren wurde ich in der Heimat meines Vaters geboren – in Freiburg. Doch schon in meiner ersten Woche zog es mich in den Kreis Konstanz. Nach Stockach genau genommen, wo meine Eltern damals schon lebten. Hier bin ich dann mit meinem Bruder aufgewachsen – er hatte dabei stets zweidreiviertel Jahre Vorsprung.

Lebenslauf Wahlprogramm CDU

Dr. Ann-Veruschka Jurisch – FDP

Für mehr Zukunftsfähigkeit sorgen – das ist mein Leitmotiv. Ich mache liberale Politik mit Herz und Verstand. Kluge, durchdachte Lösungen und deren gute praktische und organisatorische Umsetzung gehören für mich zusammen. Jetzt die richtigen Weichen stellen für die Menschen im Wahlkreis Konstanz und im ganzen Land – dafür setze ich mich mit voller Kraft ein. 

Mir sind Ihre Anliegen wichtig. Ich höre Ihnen zu.

Ich bin jemand, der sich gerne engagiert und für ein besseres Miteinander einsetzt. Schon in der Grundschule habe ich auf der Straße Spenden für das Müttergenesungswerk und Brot für die Welt gesammelt. Im Gymnasium war ich in der Schülermitverantwortung, bei der Schülerzeitung, der Theater-AG und in Chor und Orchester aktiv und habe viele Veranstaltungen und Unternehmungen für meine Klasse und Schule organisiert. 2013, kurz nach der Geburt unseres dritten Kindes, bin ich in die FDP eingetreten, um mich dort aktiv einzubringen. Seitdem engagiere ich mich ehrenamtlich in der FDP – im Vorstand seit 2014, als Konstanzer FDP-Ortsvorsitzende seit 2016 und in zahlreichen Wahlkämpfen. Ich bin verheiratet; mein Mann und ich haben drei Söhne im Alter von sieben, 13 und 17 Jahren. Ich bin evangelisch.

Wahlprogramm FDP

Sebastian Lederer – Bündnis90/Die Grünen

Das Abitur habe ich mit 17 Jahren bestanden und anschließend ein Studium der Elektro- und Informationstechnik begonnen. Dem Wunsch nach Praxisbezug und einer mich erfüllenden Arbeit folgend, habe ich mich dann dazu entschieden stattdessen eine Schreinerausbildung zu absolvieren. In einem breitaufgestellten Kleinbetrieb durfte ich von der Haustür bis zum Einbauschrank alles fertigen und montieren. Nach dem Abschluss mit Auszeichnung habe ich mich für ein reguläres Arbeitsvisum in Kanada beworben. Dort habe ich zwei Jahre lang gelebt und Schreiner und Zimmererarbeiten durchgeführt. Mit der Zeit habe ich auch Bauleitungsaufgaben übernommen. Seit 2019 studiere ich Architektur an der HTWG Konstanz und wurde im September 2020 zum Bundestagskandidat für Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis Konstanz nominiert.

Gemeinschaft und soziales Zusammenleben sind mir besonders wichtig. Dafür ist das Ehrenamt ein Grundpfeiler in unserer Gesellschaft. Als Jugendlicher war ich in unserer Kirchengemeinde aktiv. 2014 bin ich dem Roten Kreuz beigetreten, habe unter anderem aktiv bei der menschenwürdigen Unterbringung Schutzsuchender in den Jahren 2015-2017 mitgeholfen, sowie Sanitätsdienste im Regelbetrieb übernommen und war bei verschiedenen Großeinsätzen im Einsatz. Beim Roten Kreuz habe ich außerdem durch die Ausbildung zum Truppführer meine Führungskompetenzen unter Beweis stellen können. Seit ich wieder in Deutschland bin, engagiere ich mich bei der Grünen Jugend und bei Bündnis 90/Die Grünen im Kreisverband Konstanz. Weiterhin bringe ich mich als Gruppensprecher der Architects for Future Konstanz und bei Foodsharing e.V. ein.

Wahlprogramm – Bündnis 90 – Die Grünen

Gordon Nothig – Freie Wähler

Gordon Nothig ist unser Direktkandidat für den Wahlkreis 287, Konstanz. Besonders am Herzen liegen ihm die Themen Bildung und Soziales, Demokratie und Beteiligung, Migration und Eingliederung sowie Umweltschutz.

Der staatlich anerkannte Erzieher setzt sich für die bundesweite Angleichung von Bildungsstandards, um gleichwertige Strukturen und Lernbedingungen auf höchstem Niveau zu schaffen. „Bei den Abituraufgaben zum Beispiel sehe ich zwar künftig weiterhin die Landeszuständigkeit, jedoch sollte ein gewisser Prüfungsanteil als deutschlandweiter identischer Bestandteil integriert werden“, so der Bundestagskandidat.

Die grundlegende Reform der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere der gesetzlichen Sozialversicherung ist unabdingbar. „Das Rentensystem muss für heutige und künftige Generationen zukunftssicher aufgestellt werden. Wir müssen sicherstellen, dass es weder zu einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus kommt noch zu einer wachsenden Altersarmut.“

Ferner setzt er sich für mehr direktdemokratische Elemente und mehr repräsentative Demokratie ein, um die Kluft zwischen einer Zuschauerdemokratie und dem Streben nach unmittelbarer persönlich-politischer Beteiligung und Verantwortungsübernahme zu schließen.

Beim Thema Migration und Eingliederung braucht es schnellere Asylverfahren sowie die rasche Rückführung abgelehnter Asylbewerber:innen. Weitere Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern müssen verhandelt werden, um die sichere Rückkehr zu gewährleisten. Ferner müssen Zugewanderte zügig integriert und gefördert werden, gleichzeitig gilt es jedoch auch ihre Bereitwilligkeit einzufordern.

Eine gesunde Umwelt ist kein Selbstzweck. „Wir müssen nachhaltig die Koexistenz von Natur-, Lebens- und Wirtschaftsräume sichern, den Klima- und Umweltschutz verbessern und die Artenvielfalt bewahren. Nicht nur zu unserem eigenen Schutz, sondern auch aus Verantwortung für nachfolgende Generationen.“

Wahlprogramm – Freie Wähler

Dr. Sibylle Röth – Die Linke

Die 80er/90er und das Ende der Geschichte: Kindheit und Jugend im westdeutschen Dorf

Ich bin 1982 geboren und in einem idyllischen Dorf in Rheinland-Pfalz aufgewachsen. Ein unpolitischeres Umfeld ist kaum denkbar, denn hier kommt die westdeutsche Kleinsiedlung mit den 80er und 90er Jahren zusammen. Als ich nicht mal drei Monate alt war, wurde Helmut Kohl Bundeskanzler und blieb es bekanntlich für eine lange Zeit. In meinem siebten Lebensjahr fiel die Mauer und als ich Zehn war, verkündete Francis Fukuyama das „Ende der Geschichte“. Auch wenn sich zu dieser These viel sagen ließe – sie bringt ein Zeitgefühl auf den Punkt: Der Westen hatte gesiegt, der Osten ließ sich bereitwillig anschließen, – von politischen Alternativen war nirgendwo mehr etwas zu sehen. Um es mit den Ärzten zu sagen: „Alle sind happy, alle sind glücklich, alle sind froh. Und überall, wo man hinguckt: Liebe und Frieden und so …“

Eine Jugend im Westdeutschland der neunziger Jahre bedeutet vor allem die kulturelle Hegemonie der Spaßgesellschaft. Man hielt sich für die Generation der Zukunft, der ein endloser Sommer bevorstünde. Dass das von den Beastie Boys einst postulierte Right to Party ironisch gemeint war, hätte damals niemand mehr verstanden. Denn während immer weniger Menschen für ihre Rechte auf die Straße gingen, hielt man die „Loveparade“ für eine politisch Demonstration. Die „unpolitische Jugend von heute“ ist diese Jugend von gestern – wohl eher vorgestern.

Als ich dann in den 2000er Jahren in Jena Neuere Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft studierte, habe ich übrigens gemerkt, dass die 90er-Jahre dort für viele alles andere als spaßig waren. Die gelegentliche Notwendigkeit vor Nazis zu fliehen, und das Meiden bestimmter Bezirke hatte für einige meiner Mitstudierenden zum Alltag gehört. Eine Lebenserfahrung, von der ich in meinem kleinen, idyllischen Dorf nicht hätte weiter weg sein können.

„Und sie bewegt sich doch“ – die 2000er: Studium, und was danach?

In den 2000ern war dieses Problem zumindest in Jena weitgehend überwunden. Mein Studium empfand ich tatsächlich als nahezu paradiesisch. Das war noch vor der Bolognareform, was heißt, es gab wirklich noch einen großen Freiraum für intellektuelle Selbstentfaltung. Also haben wir uns entfaltet …

Gesamtgesellschaftlich indes waren diese Jahre weniger spaßig – es zeigte sich, dass die Geschichte wohl doch noch nicht ganz zu Ende ist. Der Optimismus, mit dem ich selbst das Ende der Kohl-Ära und die Wahl Gerhard Schröders begrüßt hatte, erwies sich als unbegründet. Aber da es der erste Regierungswechsel in meinem Leben war, dachte ich eben, das bedeutet was. Und tatsächlich bedeutete es ja auch was: Hartz IV wurde installiert. Statt in die Fußstapfen der Spaßgeneration der 90er treten zu können, fanden wir uns plötzlich als Generation Praktikum wieder.

Nur die Mittel, dagegen aufzubegehren, hatte man uns irgendwie nicht beigebracht. Denn eigentlich waren unsere Eltern – zumindest in meinem sozialen Herkunftsmilieu – davon ausgegangen, dass sie sich um die wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder keine Sorgen machen müssten, wenn die sich nur eine solide Bildung zulegten. Wer jedoch – wie ich – so leichtsinnig gewesen war, Geisteswissenschaften zu studieren, den erwartete nach dem erfolgreichen Studienabschluss oft erst mal eine Phase Hartz IV. Auch wenn es in meinem Fall zum Glück nur kurz war, weiß ich also aus eigener Erfahrung, was das mit Menschen machen kann: Innerhalb kürzester Zeit kann man das grundlegende Gefühl verlieren, selbst über sein Leben zu bestimmen.

Das war dann auch die Zeit, in der ich in DIE LINKE eingetreten bin. Wobei man natürlich sagen muss, dass dieser Schritt in Thüringen weniger revolutionär anmutete, als er es hier in Baden-Württemberg gewesen wäre. Ein wenig revolutionär war es für mich aber schon: Ich hatte zwar immer mit linken Positionen sympathisiert, auf die Idee, einer Partei beizutreten, wäre ich deshalb aber noch lange nicht gekommen. Vielmehr überwog bis dahin ein gewisses Misstrauen in die institutionalisierte Politik. Denn überall schien die Erfahrung zu dominieren, dass Ideen noch so gut gemeint sein mögen – sobald man sie umsetzt und nicht aufpasst, verkehren sie sich allzu schnell in ihr Gegenteil. Nach dem abgeschlossenen Studium wollte ich aber nicht mehr nur kritische Beobachtende bleiben. Diese Position ist zwar sehr bequem, aber wirklich weiter bringt sie einen ja auch nicht. Denn – um nochmal die beste Band der Welt zu bemühen – „Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist, wie sie ist: Es wär‘ nur deine Schuld, wenn sie so bleibt.“ Und bei allem, was sich gegen unser Repräsentativsystem mit seinen sozialen Verzerrungen und informellen Ausschlussmechanismen vorbringen lässt: Die Partizipationsmöglichkeiten, die es bietet, kann man ja durchaus nutzen.

Die Gegenwart: Möglichkeiten und Grenzen linker Politik am Bodensee

Die Bildung, die ich mir zugelegt hatte, war zwar wenig markttauglich, aber doch solide genug, dass ich 2012 beginnen konnte, in Konstanz zu promovieren. Meine Arbeit über Gleichheitsforderungen und die Legitimation von Ungleichheit in der deutschen Spätaufklärung habe ich 2018 verteidigt und freue mich nun, bald auch tatsächlich das Buch in Händen zu halten. Seit fast 10 Jahren wohne ich also in der Region – zunächst in Radolfzell, nun in Konstanz – und bin akademische Mitarbeiterin an der Universität. In der Wissenschaft zu arbeiten – im Grunde dafür bezahlt zu werden, sich mit dem zu beschäftigen, was einen interessiert – ist ein großes Privileg. Der Preis dafür sind jedoch befristete Arbeitsverträge, mal mit längeren, mal mit kürzeren Laufzeiten. Denn ernsthafte Aussicht auf eine Festanstellung gibt es im universitären System erst ab der Professur. Der Elfenbeinturm ist also schon lange nicht mehr so abgehoben, wie er es vielleicht mal gewesen ist.

Für alle, die es jetzt schon ahnen, sei es an dieser Stelle schlicht eingestanden: Zur Straßenkämpferin eigne ich mich eher wenig. Meine Politisierung ist zum großen Teil über den Kopf abgelaufen – und das will ich auch gar nicht verleugnen. Sie ist getragen von der Faszination für den Gegensatz von großen Ideen und dem ständigen Scheitern, sie zu verwirklichen – sei es wegen „Sachzwängen“, Machtverhältnissen oder auch der eigenen Blindstellen. Wenn das Geschichtsstudium eines lehrt, dann dies: Fortschritt vollzieht sich nur selten in Sprüngen und viel zu oft in winzigen Schritten. Das heißt aber eben nicht, dass Ideen für eine bessere Welt verzichtbar wären, weil sie ja doch nicht zu erreichen sei. Denn wer nicht weiß, wohin er will, kann nicht damit rechnen, sich dem Ziel auch nur anzunähern. Der Rückzug in Resignation oder Zynismus ist sicherlich nicht die Antwort. Stattdessen geht es darum, eine längerfristige Zielperspektive mit kleineren Schritten in die richtige Richtung zu verbinden.

Deswegen ist es für mich zu einer Selbstverständlichkeit geworden, mich da, wo ich bin, politisch einzubringen, sei es am Arbeitsplatz oder in der Kommunalpolitik. Geschenkt wird einem dabei nichts – aber darum geht es ja auch nicht. Es geht darum, dass bei allen Sachzwängen, die es geben mag, Menschen ihr Zusammenleben grundsätzlich selbst gestalten können. Das erfordert, die unterschiedlichen Meinungen und Positionen ins Gespräch miteinander zu bringen, zu schauen, wo Konsens möglich ist, wo Dissens bestehen bleibt. Ich halte es für richtig und wichtig, die Position des Gegenübers verstehen zu wollen. Was aber nicht heißt, selbst keine Position mehr beziehen zu können. Auch die kleinen Schritte müssen in die richtige Richtung führen. Politik mag die Kunst der Kompromissfindung sein. Aber wenn sie in freiwilliger Selbstaufgabe dessen endet, wofür wir einstehen, haben wir irgendetwas falsch gemacht. Es geht in der Demokratie nicht darum, Konzepte zu entwickeln, die Mehrheiten finden. Es geht darum, andere von den Konzepten zu überzeugen, die man für gut und richtig hält. Dafür trete ich an!

Wahllprogramm – Die Linke

Dr. Lina Seitzl – SPD

Ich bin 31 Jahre alt, verheiratet und arbeite als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität St. Gallen.

Ich bin stolz darauf, dass meine Eltern als sogenannte „Nichtakademiker:innen“ mir diesen Weg bis zur Promotion ermöglicht haben.

Sie haben mir und meinem Bruder vorgelebt, dass es sich lohnt hartnäckig seine Ziele zu verfolgen. Meine Eltern haben beide eine Lehre im Gartenbau absolviert, mein jüngerer Bruder ist gelernter Zimmermann.

Sie alle sind Jahre nach der Ausbildung auf die Meisterschule gegangen und haben dafür finanzielle Engpässe und eine längere Trennung von ihren Kindern auf sich genommen.

Ich konnte auf die Universität gehen, weil die sozialliberale Regierung unter Willy Brandt die Hochschulen geöffnet hat.

Von diesem Bildungsaufbruch ist heute nur noch wenig zu spüren.

Nur 27 von 100 Kindern aus Nichtakademikerfamilien beginnen ein Studium, im Vergleich zu 79 Prozent der Kinder von Akademiker*innen.

Dass der Bildungshintergrund der Eltern im Jahr 2020 immer noch zu einem großen Teil die Bildungsbiografie von Kindern in Deutschland erklärt, treibt mich um.

Ich möchte, dass jeder Mensch den Bildungsweg gehen kann, der es ihm ermöglicht, seine Träume zu verwirklichen.

Kinder, die von ihren Eltern bei der Verwirklichung dieser Träume nicht unterstützt werden können, haben Anspruch auf einen Staat, der sie unterstützt.

Deshalb setze ich mich für Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Meisterschule oder der Hochschule und für eine exzellente personelle und finanzielle Ausstattung aller Bildungseinrichtungen ein.

Lebenslauf Wahlprogramm – SPD

Hier folgen nun unsere Fragen und im Anschluss die dazugehörigen Antworten der Kandidat*innen in der gleichen Reihenfolge, wie die Vorstellung erfolgte.

Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausbauen

Wie wollen Sie Art. 3, Abs. 3 GG ergänzen, um ausdrücklichen Schutz für LSBTI zu verankern sowie das AGG ausbauen und wirksamer gestalten (Einbeziehung staatlichen Handelns, Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, Verbandsklagerecht, Aufhebung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften)?

Da eine Zustellung der Email mit den Fragen durch den Server des Herrn Hug abgelehnt wurde, zitiere ich hier aus seiner Webseite. Damit ist, glaube ich, viel gesagt.

Denn was man liebt, das hält man auch fest und verteidigt es, gegen jedweden Angriff, von innen und von außen.

Sollte ich also ein Mandat im Deutschen Bundestag erhalten, werde ich, in meiner Eigenschaft als gewählter Direktkandidat für den Landkreis Konstanz ( Wahlkreis 287 ), meine ganze Kraft und all‘ meine Ressourcen dafür einsetzen, um diesen Wertewandel, auf breiter Basis, in unserem Land anzustoßen, voranzutreiben und letzten Endes zu etablieren.

Ich bin überzeugt davon, dass darin der Schlüssel und die Lösung liegt, auch für die ganzen anderen Probleme, wie die zunehmende Erosion unseres Rechtsstaates, die illegale Massenmigration, die Steuergeldverschwendungsorgien unserer verschiedenen Bunderegierungen im Ausland, die Euro-Rettung, den Euro-Zentralismus, die sukzessive Bundeswehr-Verschrottung und den Gender-Wahn, nicht zuletzt die völlig verfehlte Energiewende, Themen also, wegen denen wir uns doch damals alle einmal dazu entschlossen hatten, ein Mitglied in der AfD zu werden.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Wir Freie Demokrat*innen fordern seit langem in den Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz mit „sexuelle Identität“ zu erweitern, um Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identität zu schützen.
Ich bin der Meinung, niemand darf aufgrund der sexuellen Identität diskriminiert werden.
Diesen Schutz soll das Grundgesetz unmissverständlich im Wortlaut garantieren.
Noch in den 1950er Jahren haben die Verfassungsrichter auf Basis desselben Wortlauts die
strafrechtliche Verfolgung (§ 175 StGB) homosexueller Männer gebilligt.
Ein solches Unrecht darf sich niemals wiederholen.
Politische Stimmungslagen dürfen nicht zur Gefahr für Freiheit und Würde des Einzelnen werden.
Am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität darf es keinen Anzweifelungen geben.

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und queere Menschen sollen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben können. Dafür und gegen gesetzliche Diskriminierungen sowie Benachteiligungen und Anfeindungen im Alltag werden wir ein starkes Signal setzen und den Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität durch die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sicherstellen.

Wir werden gemeinsam mit den Organisationen der Community einen bundesweiten ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen – mit dem Ziel, LSBTIQ* gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren, um die Akzeptanz von Vielfalt zu fördern.

Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ-inklusiven Gesellschaftspolitik sowie die institutionelle Förderung und Projektförderung der LSBTIQ– Verbände, -Organisationen und -Stiftungen.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Unser Formulierungsvorschlag zur Ergänzung von Art. 3, Abs. 3 GG lautet, den Schutz „vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise“ aufzunehmen. Die Linksfraktion war in dieser Legislatur Teil der interfraktionellen Initiative von FDP, Grünen und LINKEN, die Schutzmerkmale im Grundgesetz um „sexuelle Identität“ zu erweitern.

Um das erweiterte Grundrecht zu garantieren, fordern wir eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Das AGG muss insbesondere hinsichtlich der Klagefristen und der Möglichkeit eines Verbandsklagerecht nachgebessert werden. Aber auch auf der Ebene der Länder bedarf es weiterer Gesetze, um die Rechte von Diskriminierung Betroffener zu stärken. Wir treten dafür ein, die Antidiskriminierungsstellen – sowohl des Bundes, wie der Ländern – massiv auszubauen. Das betrifft die Erhöhung der Beratung, der Mitarbeiter, die Forschung und die Kampagnenfähigkeit. Zugleich sollte die Antidiskriminierungsstelle des Bunds eine eigene Klagemöglichkeit erhalten. Sie soll finanziell so ausgestattet werden, dass sie den hohen Beratungsbedarfen gerecht wird und Angebote zielgruppengerecht, mehrsprachig und barrierefrei u.a. in die Arbeitswelt hineintragen kann.

Dass es für Religionsgemeinschaften Ausnahmen gibt, ist für uns nicht haltbar, auch hier müssen AGG, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz gelten, die Sonderstellung der Kirchen mit ihrem parallelen Rechtssystem wollen wir beenden.

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können–mit gleichen Rechten und Pflichten. Das Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität werden wir in Art. 3 Abs. 3 GG aufnehmen.

Das fordern wir seit 2011, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, die entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten hierfür zubekommen. Hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind wir der festen Überzeugung, dass dieses wichtige Gesetz einer Reform bedarf, um u.a. bisherige Schutzlücken zu schließen.

Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien reformieren

Wie wollen Sie die Vielfalt der Regenbogenfamilien (Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans* oder inter* Eltern) abstammungs- und familienrechtlich absichern, die Kinder von Regenbogenfamilien und die gesellschaftliche Akzeptanz stärken?

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Vor allem beim Thema Adoption muss mehr getan werden.
Alle gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen sollen gemeinsam Eltern eines Kindes werden können.


Auch für unverheiratete, queere Paare muss die Adoption erleichtert werden.
Die unverheirateten Paare sollen wie verheiratete Paare im Adoptionsrecht gleichgestellt werden.


Zur Vermeidung von Diskriminierung soll das Adoptionsverfahren solange wie möglich anonym sein.

Entscheidend darf für die Prüfung des Jugendamtes alleine ein liebevolles Umfeld für das Kind sein, denn das Kindeswohl hängt von der Liebe der Eltern ab.

Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einem Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung, die, auch schon vor Zeugung, auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene neben den leiblichen Eltern übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit und stärken Mehr-Eltern-Familien und soziale Elternschaft.

Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr durch das Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das Abstammungsrecht zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in Ehen zwischen einem Mann und einer Frau automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt. Das Abstammungsrecht muss zudem die Elternschaft von Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“ berücksichtigen.

Bei Kinderwunsch sollen alle Paare und alleinstehende Frauen die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Alle Kinder benötigen einen klaren Rechtsstatus; das Persönlichkeitsrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung muss für alle Kinder gewahrt werden.

Verantwortung wird nicht nur da füreinander übernommen, wo Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Die LINKE setzt sich für eine Reform des Abstammungsrechts ein. Die Diskriminierung lesbischer Eltern durch die erforderliche Stiefkindadoption muss sofort zu beendet werden. Auch bei nicht-ehelichen Konstellationen fordern wir eine Elternschaftsanerkennung für alle Geschlechter. Das muss auch rückwirkend gelten gemacht werden können.

Darüber hinaus zielen wir auf ein Wahlverwandtschaftsrecht, in dem nicht nur Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt – also auch Familien mit mehr als zwei Eltern in all ihren vielfältigen Konstellationen. Ihnen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein:e Angehörige:r (nach dem

Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden. Schließlich wollen wir, dass künstliche Befruchtungen allen Menschen kostenfrei durch Kostenübernahme der Krankenkasse zur Verfügung stehen, auch Nicht-Verheirateten, lesbischen Singlefrauen, Trans* und queeren Menschen.

Dies Vielfalt muss dann gesellschaftlich abgebildet und anerkannt werden. Hierfür fordern wir an erster Stelle eine entsprechende Repräsentation im Schulunterricht. Denn Regenbogenfamilien müssen von Kindheit an als Teil der gesellschaftlichen Vielfalt wahrgenommen werden, auch wo sie im direkten Umfeld (noch) nicht erlebt werden.

Familie ist da, wo Kinder sind! Wir setzen uns ein für gleiche Rechte von gleichgeschlechtlichen Partner*innen in der Ehe, insbesondere bei Adoptionen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, wollen wir auch ein modernes Abstammungsrecht.

Hierbei gilt es, die gesellschaftliche Realität auch in diesem Bereich rechtssicher nachzuvollziehen. Unsere Vorstellung, was das vor allem für queere Eltern bedeutet, waren in der zu Ende gehenden Legislaturperiode leider nicht in Einklang zubringen mit der ablehnenden Haltung der CDU und CSU.

Vor allem beim Thema Mitmutterschaft gab es kein Entgegenkommen. Ein modernes Abstammungsrecht ohne Mitmutterschaft ist für uns aber nicht denkbar. Deshalb haben wir das Thema erneut als Forderung für die kommende Legislaturperiode in unser Wahlprogramm aufgenommen. Wir sind froh, dass wir in den kommenden Jahren auf die wertvolle Vorarbeit für ein gutes Gesetzzurückgreifen können. Dafür hoffen und werben wir jetzt für die nötigen politischen Mehrheiten im kommenden Bundestag.

Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anerkennen

Wie wollen Sie die Selbstbestimmung von trans* & inter* Menschen rechtlich sicherstellen (hinsichtlich Abschaffung des Transsexuellengesetzes, Voraussetzungen und Altersgrenze für Vornamens- und Personenstandsänderung, ein Verfahren für trans* & inter* Menschen, Standesamt oder Gericht)?

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Ich möchte, dass das Transsexuellengesetz abschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird.
Denn das TSG verletzt die Persönlichkeitsrechte von Transpersonen.
Namens- und Personenstandsdatenänderungen müssen ohne diskriminierende Hürden möglich sein.

Ein weiteres Offenbarungsverbot soll vor Diskriminierung schützen.
Aufklärungs- und Beratungsangebote wollen wir Freie Demokrat*innen stärken.
Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.

Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kindern müssen verboten werden.
Im Bundestag werde ich mich dafür einsetzen, den Geschlechtseintrag “divers“ allen Menschen zu eröffnen, die ihn benötigen und die ihn wollen.

Das Personenstandsgesetz darf nicht nur für intersexuelle Menschen gedacht sein, sondern muss geändert werden für Menschen, die sich nicht eindeutig männlich oder weiblich zuordnen wollen. Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein.
Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden, ebenso die komplizierten bürokratischen Prozesse und die damit entstehenden Kosten müssen gesenkt werden.

Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte
Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens auf Antrag der betroffenen Person werden wir ermöglichen, ohne dass dafür psychologische Zwangsgutachten notwendig sind.

Das Offenbarungsverbot werden wir konkretisieren und vorsätzliche Verstöße dagegen sanktionieren. Wir schreiben fest, dass alle nicht notwendigen
Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern verboten werden und Lücken in den entsprechenden Gesetzen geschlossen werden. Bei Gesundheitsleistungen sowie körperangleichenden Operationen und Hormontherapien muss das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein.

Den Anspruch auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür sorgen, dass die Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem gewährleistet wird. Wir werden einen Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der trans– und intergeschlechtlichen Personen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde oder deren Ehen zwangsgeschieden wurden, einrichten.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Die LINKE fordert die rechtliche und körperliche Selbstbestimmung für alle Geschlechter. Das pathologisierende TSG muss durch ein Selbstbestimmungsrecht ersetzt werden. Entsprechende Forderungen hatten wir bereits Ende 2018 sowohl als Änderungsantrag ins Gesetzgebungsverfahren zur Dritten Option als auch als eigenständigen Antrag im Bundestag eingebracht. In unserem aktuellen Wahlprogramm heißt es dazu: „Wir wollen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle.

Eine Vornamens- und Personenstandsänderung muss mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt möglich werden – ohne die bisherigen Zwangsberatungen, Gutachten, ärztlichen Atteste und Gerichtsverfahren.“ Das alles bezieht sich selbstverständlich nicht nur körperliche Merkmale, sondern gilt für alle inter* und trans* Personen gleichermaßen.

Wir fordern die Anerkennung der von Kindern selbst benannten Geschlechtszugehörigkeit und  wollen alle medizinisch nicht notwendigen Eingriffe an ihren Geschlechtsmerkmalen verbieten.  Denn der Anspruch auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Darüber hinaus fordern wir die fremdbestimmten Operationen an trans* Personen und intergeschlechtlichen Menschen aufgrund der gesetzlichen OP- und Sterilisationspflicht im TSG in den Jahren 1981 bis 2011 historisch aufzuarbeiten und angemessen zu entschädigen. Dafür müssen entsprechende Gelder bereitgestellt werden.

Und schließlich müssen Konversionsbehandlungen verboten werden – auch an Erwachsenen. Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte sollen zukünftig rechtlich belangt werden können, wenn sie solche dennoch hinnehmen oder veranlassen.

Wir wollen, dass künftig kein Gericht mehr über die Anpassung des Personenstandesentscheiden soll. Psychologische Gutachten zur Feststellung der Geschlechtsidentität werden wir abschaffen.

Jeder Mensch sollte selbst über sein Leben bestimmen können. Wir wollen, dass trans-, inter- und nicht binäre Menschen im Recht gleich behandelt werden, deshalb werden wir das Transsexuellengesetz reformieren.

Hasskriminalität gegen LSBTI bekämpfen

Wie wollen Sie Hasskriminalität gegen LSBTI wirksam bekämpfen (bundesweiter Aktionsplan zu Prävention und Bekämpfung, Berufung einer Expert*innenkommission, Benennung LSBTI-feindlicher Motive in §46 und §130 StGB, Sensibilisierung Polizei & Justiz, bessere Erfassung und Forschung zu Dunkelfeld?)

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Diskriminierung und Hass, insbesondere Antisemitismus, Antiziganismus, Homo- und Transphobie, Rassismus und Sexismus haben in einer offenen Gesellschaft keinen Platz. Den Anstieg von Straftaten mit einer entsprechenden Motivlage beobachten wir daher mit großer Sorge.


Wir Freie Demokrat*innen setzen uns für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten. Bundes- und Länderpolizeibehörden sollen LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, konsequent verfolgen, sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, die Ermittlungsdienste entsprechend schulen und LSBTI-Ansprechpersonen benennen.

Homo- und transfeindliche Gewalt muss im Strafgesetzbuch genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt. Es gibt immer noch eine erschreckend hohe Anzahl von homo- und transphoben Anfeindungen und Mobbing an Schulen.

Wir fordern daher die Schulsozialarbeit zu stärken, mehr Schulaufklärung und
verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte in Sachen LGBTI.
Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken. Auch fordern wir ein stärkeres Vorgehen und mehr Schutz für queere Menschen vor Hass im Internet und Cybermobbing.

LSBTIQ* sind besonders oft von sexualisierter Gewalt betroffen. Deswegen setzen wir auf intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume für queere, nichtbinäre
Menschen. Gegen LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen.

Um queere Jugendliche insbesondere auch im ländlichen Raum zu schützen und zu stärken, wollen wir mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne für junge Menschen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten informieren und bezüglich Homo-, Bi-, Trans*- und Queerfeindlichkeit sensibilisieren.

Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen, dass
sich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und Diversität in den Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden und diese konsequent umgesetzt werden. Queerfeindliche Straftaten sollen statistisch gesondert erfasst werden.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Schon ab 2009 hat die LINKE die Initiative für sexuelle Vielfalt (IGSV) in Berlin maßgeblich mit auf den Weg gebracht, woran sich dann andere Bundesländer ein Beispiel nahmen. Wir sehen, dass ist mehr als zehn Jahre her, es ist also höchste Zeit nun auch einen Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI+-Feindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aufzusetzen. In diesen können die Erfahrungen der Landesaktionspläne einfließen, deren Maßnahmen auf Bundesebene evaluiert werden sollen, um Best-Practise-Beispiele zu ermitteln.

Insgesamt muss Hasskriminalität gegen queere Menschen, Communities oder ihre Unterstützer*innen bundesweit erfasst und strafrechtlich verfolgt werden. Dazu gehört an erster Stelle, sie in den §§ 46 und 130 StGB als solche zu benennen. Denn bislang bildet die offizielle Kriminalstatistik bildet nur einen Bruchteil queerfeindlicher Gewalt ab. Vor allem aber muss die Sensibilisierung und Schulung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden verstärkt werden. Dafür wollen wir wissenschaftlichen Studien zur Erforschung intersektionaler Diskriminierungsformen und geschlechtsspezifischer Gewalt öffentlich beauftragen und finanzieren.

Zudem setzt sich die LINKE für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die Gewaltopfern helfen.

Dazu gehört explizit auch die Selbsthilfe- und Aufklärungsarbeit der Communities selbst.

Die Statistiken zeigen leider, dass es auch in Deutschland erhebliche Probleme mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ* gibt. Fälle von physischer und psychischer Gewalt sind noch immer Alltag und die Dunkelziffer ist hoch.

Wir wissen, dass aus Scham und Angst vor einem unfreiwilligen Coming Out oderdavor, nicht ernst genommen zu werden, sich die Opfer zu selten bei den Behörden melden. Auch am Arbeitsplatz sind viele Menschen nicht geoutet, weil sie Probleme mit dem Arbeitgeber oder den Kolleg*innen fürchten.

Deshalb fordern wir in unserem Zukunftsprogramm einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ*. Dazugehört auch eine weitere Sensibilisierung auf Seiten der Sicherheitsbehörden und der Justiz.

Wir wollen, dass homophob motivierte Kriminalität besser erkannt und geahndet wird sowie die Taten besser statistisch erfasst werden. Bei Hass motivierten Straftaten, zu denen wir auch Homophobie und Transfeindlichkeit zählen, muss bei der Abwägung der Strafzumessung des § 46 Abs. 2S. 2 StGB erschwerend berücksichtigen werden.

Einsatz für Menschenrechte von LSBTI weltweit

Wie wollen Sie in Entwicklungszusammenarbeit und Auswärtiger Politik das LSBTI-Inklusionskonzept sowie die Yogyakarta-Prinzipien +10 umsetzen, LSBTI-Menschenrechtsverteidiger*innen stärken, die EU-LSBTI-Gleichstellungsstrategie unterstützen und die Rechte von LSBTI z.B. in Polen & Ungarn stärken?

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Wir Freie Demokrat*innen wollen, dass sich Deutschland gemeinsam mit EU-Partnern konsequent für die Stärkung von LSBTI-Rechten einsetzt, Menschenrechts-verletzungen an Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen verurteilt und für die Abschaffung diskriminierender Gesetze eintritt.

Bei Strafverschärfungen gegen LSBTI muss Deutschland die Entwicklungs-zusammenarbeit im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen vor Ort auf den Prüfstand stellen, gegebenenfalls die Budgethilfe streichen und die Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen beenden. Auf Ebene der Vereinten Nationen fordern wir eine Konvention für LSBTIRechte nach dem Vorbild der Frauenrechtskonvention.

Nirgendwo dürfen homosexuelle Handlungen und die geschlechtliche Identität kriminalisiert werden. In der EU soll die Bundesregierung auf einen europaweiten Schutz von LSBTI-Rechten hinwirken. Angebliche „LGBT-freie Zonen“ in Polen und der europaweite Anstieg von Übergriffen gegen LSBTI sind mit europäischen Werten nicht vereinbar. Innerhalb der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen sollen mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden.

Wir werden außenpolitisch für die weltweite Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien um Schutz von LSBTIQ* eintreten. In der Entwicklungspolitik wollen wir hier einen neuen Fokus setzen und unser Engagement deutlich steigern.

Selbst innerhalb der EU gibt es große Unterschiede: Es existieren keine gemeinsamen EU-Mindeststandards, kein einheitlicher Rechtsrahmen, der den Schutz und die
Förderung von Minderheiten gewährt. Das wollen wir ändern.

Wir werden uns für die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, damit international anerkannte Menschenrechte in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten. Wir gestalten unsere Außen-, Entwicklungs-, Handels- und Sicherheitspolitik feministisch.

Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen wie LSBTIQ*-Personen sind in besonderem Maße von Kriegen, Konflikten und Armut betroffen.

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Wir wollen eine umfassende, öffentlich finanzierte Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe. Die Menschen- und Selbstbestimmungsrechte von Frauen und LSBTI+ sind dabei zentrale Ziele, für die wir uns immer wieder stark machen müssen. Die Yogyakarta-Prinzipien +10 bieten hier einen klaren Rahmen dessen, was umgesetzt werden soll. Solche Menschenrechtsfragen dürfen in der internationalen Zusammenarbeit nicht länger wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden.

Aber auch jenseits zwischenstaatlicher Verhandlungen muss die Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen die Diskriminierung von Queers gestärkt werden. Die Verfolgung von Trans*personen in Ungarn, die LSBTI+-freien Zonen in Polen, die homosexuellenfeindliche Gesetzgebung in Russland und Bolsonaros oder Erdogans Kämpfe gegen Queers sind erschreckend, erfordern Widerstand und Solidarität und Zusammenarbeit mit den Communities vor Ort. Insbesondere queere Menschenrechtsaktivist*innen als zivilgesellschaftliche Akteure müssen wir stärken, denn ihr juristischer Sachverstand vor Ort ist unverzichtbar. Auch setzen wir uns dafür ein, dass transnationale Initiativen und Austauschprogramme, in denen die Menschenrechte von

LGBTI* als Maßstab gelten, stärker als bislang gefördert werden.

Selbstverständlich unterstützt die LINKE die

EU-LSBTI+-Gleichstellungsstrategie, fordert aber zugleich deren

Weiterentwicklung. Wenn innerhalb der EU Menschenrechtsverletzungen (!) gegenüber LSBTI+ stattfinden, muss es möglich sein, rechtliche Schritte und finanzielle Sanktionen einzuleiten. Das betrifft natürlich namentlich Polen und Ungarn. Entsprechende Sanktionen dürfen dabei niemals zu Lasten der Zivilgesellschaft gehen, sondern müssen die verantwortlichen Regierungen treffen.

Die SPD will, dass die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von queeren Menschen integraler Bestandteil der deutschen auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit ist.

Dafür haben wir uns in der Bundesregierung mit Außenminister Heiko Maas eingesetzt und konnten hierfür im März 2021 einen wichtigen Schritt vorwärts machen: Im engen Austausch mit dem LSVD Personen der Zivilgesellschaft wurde ein Konzept für die Inklusion von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet, welches am 3. März 2021 vom Bundeskabinettverabschiedet wurde.

Damit konnten wir erreichen, dass Deutschland sich verpflichtet, dass die Menschenrechte von queeren Personen zum integralen Teil der auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit gemacht wird. Wir freuen uns über diesen wichtigen Fortschritt und werden mit aller Kraft weiter dafür streiten, dass die 29 Yogyakarta-Prinzipien 15 Jahre weiter die Ausrichtung nicht nur der deutschen Politik bestimmen, sondern wir auch die Einflussmöglichkeiten nutzen, sie weltweit stärker zur Geltung zu bringen.

Die schwieriger gewordene Menschenrechtslage queerer Personen zeigt uns die Wichtigkeit, in den Bemühungen nicht nachzulassen. Auf europäischer Ebene unterstützt die SPD die Strategie der EU-Kommission zur Gleichstellung von LSBTIQ*, denn die Europäische Union ist mehr als nur ein Wirtschaftsraum, sie ist eine Wertegemeinschaft.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist der Maßstab, dem sich die Mitgliedsstaatenverpflichtet haben. Gemeinsam mit der sozialdemokratischen Parteienfamilie in Europasetzt sich die SPD für die Rechte von LSBTIQ*ein.

Menschenrechtskonforme & LSBTI-inklusive Flüchtlingspolitik umsetzen

Wie wollen Sie eine menschenrechtskonforme, LSBTI-inklusive Flüchtlingspolitik umsetzen (faire, kultursensible Asylverfahren, Zugang zu Information und unabhängiger Rechtsberatung, Gewaltschutz bei Unterbringung, keine Abschiebung in Verfolgerstaaten, LSBTI-Themen in Sprach-/Integrationskursen)?

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LGBTQIA+-Geflüchtete aus queerfeindlichen Staaten dürfen auf keinen Fall abgeschoben werden. Sie benötigen einen besonderen Schutzstatus. Es müssen Unterkünfte speziell für queere Geflüchtete geschaffen werden.

Wir Freie Demokrat*innen fordern ein integrationspolitisches Leitbild. Dieses umfasst das Grundgesetz mit seinem Grundrechtekatalog, ist religionsunabhängig und spiegelt die gesellschaftliche Vielfalt in Einheit wieder. Es soll die Prinzipien Weltoffenheit, Toleranz und Eigenverantwortung als Grundlage der Integration betonen.

Sprach- und Integrationskurse müssen daher vom ersten Tag an flächendeckend und kostenlos angeboten, aber auch angenommen werden. Ziel der Integrationskurse muss es vor allem sein, den Respekt vor unserer Rechtsordnung und
Demokratie zu vermitteln, insbesondere die Gleichheit von Frau und Mann, die Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, sowie die Toleranz gegenüber allen Formen des Glaubens und des Nichtglaubens.

Abschiebungen von Menschen, die auf Grund ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität verfolgt werden, sollten gestoppt werden. Es wird Zeit endlich unserer Verantwortung gerecht zu werden.

Wir wollen insbesondere den Schutz von Geflüchteten, die Menschenrechts-verletzungen erlebt haben oder schwer erkrankt sind, garantieren. Die Ausrufung „sicherer“ Herkunfts- oder Drittstaaten lehnen wir ab – auch auf europäischer Ebene.

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Die LINKE setzt sich für eine solidarische Einwanderungsgesellschaft mit besonderen Fokus auf die Situation geflüchteter Frauen und LSBTI+ ein. Das Asylrecht wollen wir ausweiten, mit einheitlichen Schutzstandards auf hohem Niveau. Wir fordern die Bundesregierung auf, sexistische und/oder queerfeindliche Gewalt endlich uneingeschränkt als Fluchtursache anzuerkennen und die entsprechenden Asylverfahren zu vereinfachen. Und natürlich dürfen queere Menschen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Diskriminierung und Gewalt droht.

Soweit es in unserer Macht steht, müssen wir uns dafür einsetzen, dass Flüchtenden auf ihrem Weg nicht dasselbe (oder anders) Unrecht geschieht, vor dem sie geflohen sind. Wir müssen sichere Fluchtwege für alle schaffen. Innerhalb Europas können wir uns direkt dafür stark machen, dass die Rechte von LSBTI+ in den Auffanglagern gewahrt werden – an Griechenland sehen wir, dass das ebenso notwendig, wie leider keineswegs selbstverständlich ist. Hier in Deutschland ist es unsere Schuldigkeit, umgehend dafür zu sorgen, dass die menschenwürdige Unterbringung der Geflüchteten gewährleistet und dabei die besonderen Bedürfnisse von LSBTI+ berücksichtigt werden. Entsprechende Vernetzungs- und Hilfsangebote müssen ausgebaut werden. Insbesondere setzen wir uns für queer-sensible psychologische Beratung ein.

Zudem wollen wir flächendeckend unabhängige Fachstellen für

LSBTI+-Geflüchtete einrichten, in denen sie sich zum Asylverfahren sowie

zum Aufenthalts- und Migrationsrecht beraten lassen können. Ohnehin fordern wir für alle Geflüchteten eine dezentrale Unterbringung, eine vom Aufenthaltsstatus unabhängige Gesundheitsversorgung und barrierefreien Zugang zum Internet.

Für die Aufnahme von Schutzsuchenden und damit auch für die Begleitung, Beratung und den Schutz queerer Personen sind in erster Linie die aufnehmenden Länder und Kommunen zuständig. Wir begrüßen es sehr, dass es in fast allen Bundesländern und in vielen Kommunen Konzepte für die Unterbringung und Begleitung besonders schutzbedürftiger Personengruppen unter den Asylsuchenden entwickelt.

In der zurückliegenden Legislaturperiode wurden von Seiten des Bundes bauliche Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften gefördert. Die „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ wurden zwischenzeitlich ergänzt durch Standards speziell zur Gruppe schutzsuchender LSBTIQ.

Zudem wollen wir dafür sorgen, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein faires und rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Spätestens mit dem EuGH-Urteil von 2013 ist klar, dass die sexuelle Identität als Fluchtgrund anerkannt ist. Die existierenden Leitsätze für die Asylentscheider dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen sich in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes widerspiegeln.

Das gilt in allen Verfahren. Insbesondere und selbstverständlich gilt es Verfassungsrechtsprechung einzuhalten, die es untersagt, Asylsuchende bei Nachforschungen faktisch zu outen. Uns ist weiterhin eine geschlechtergerechte Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften sehr wichtig und wollen auch alleinreisende Frauen, Schwangere, Frauen mit Kindern und auch schutzsuchende queere Menschen besonders schützen.

Respekt und Akzeptanz im Alltag stärken

Wie wollen Sie einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTI mit klaren, zeitlich definierten Zielvereinbarungen, Selbstverpflichtungen staatlicher Stellen und Haushaltsmitteln auflegen, LSBTI-Demokratie-Projekte auf
Bundesebene absichern, Bildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus stärken?

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

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Wir Freie Demokratinnen setzen uns für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten.

Denn alle Arten von Diskriminierungen und Hass haben in einer freien und offenen Gesellschaft keinen Platz. Wir wollen in der Arbeitswelt ein ganzheitliches Diversity Management (Management der Vielfalt) als Teil der ökonomischen Modernisierung und als sinnvolle Alternative zu Quoten voranbringen.

So schaffen wir gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Religion. Gerade der Mittelstand soll bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt werden. Im öffentlichen Dienst sind die Strukturen der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten in ein ganzheitliches Diversity Management einzubinden.

Es gibt immer noch eine erschreckend hohe Anzahl von homo- und transphoben Anfeindungen und Mobbing an Schulen. Wir fordern daher die Schulsozialarbeit zu stärken, mehr Schulaufklärung und verpflichtende Fortbildungen für Lehrkräfte in Sachen LGBTI. Fragen der sexuellen und geschlechtlichen Identität und der sexuellen Selbstbestimmung, zum Konsens zu sexuellen Handlungen und zur Prävention von Missbrauch müssen in der Schule viel stärker thematisiert werden. Denn das Ziel muss es sein, junge Menschen zur selbstbestimmten Wahrnehmung der eigenen und Achtung fremder sexueller Autonomie zu befähigen.

Innerhalb der Verwaltung muss eine Anlaufstelle und eine Beratungsstelle zu geschaffen werden, die die Ohren offen hat für die Fragen und Themenstellungen zu LSBTI hat, wo man sich hinwenden kann bei Bedarf und dann entsprechend auch gezielt Lösungen angeboten, die Unterstützung bekommt für die Fragen, die sich ergeben. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die vor zehn Jahren von den Freien Demokratinnen initiiert wurde, soll dauerhaft im Bundeshaushalt abgesichert werden.

Wir werden gemeinsam mit den Organisationen der Community einen bundesweiten
ressortübergreifenden Aktionsplan „Vielfalt leben!“ für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen – mit dem Ziel, LSBTIQ* gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren, um die Akzeptanz von Vielfalt zu fördern.

Dazu gehören auch Maßnahmen zur LSBTIQ– inklusiven Gesellschaftspolitik sowie die institutionelle Förderung und Projektförderung der LSBTIQ– Verbände, -Organisationen und -Stiftungen. Längst überfällig sind unabhängige wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Zivilgesellschaftliche Gruppen leisten eine wichtige Arbeit zur Aufklärung und Zurückdrängung rechtsextremer Strukturen.

Sie sollen strukturell und langfristig durch ein Demokratiefördergesetz gefördert werden. Die Untersuchungsergebnisse der Ausschüsse zum NSU machen wir öffentlich und unsere Solidarität gilt allen Opfern und Betroffenen von
rechtsterroristischen, extrem rechten und rassistischen Angriffen. Wir wollen daher auf Bundesebene einen Fonds für Opfer und Betroffene, insbesondere rechtsextremer, rassistischer oder islamistischer Gewalt, einrichten.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Seit mehr als einem Jahrzehnt setzte sich die LINKE für einen bundesweiten Aktionsplan gegen LSBTI+-Feindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ein (vgl. oben, Frage 4). In der letzten Legislatur haben wir länderübergreifende Strukturen und Haushaltsmittel gefordert, um die Teilhabe, soziale und rechtliche Gleichstellung, die körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf ein gewaltfreies Leben für LSBTI+ flächendeckend zu stärken. Das wollen wir selbstverständlich fortsetzen und vertiefen, auch in Hinblick auf

Wohnungs- und Erwerbslosigkeit, von denen LSBTI+ strukturell stärker betroffen oder bedroht sind. Zudem müssen Antidiskriminierungsarbeit und queere Jugendhilfe endlich als Pflichtaufgaben gesetzlich verankert werden.

Damit all das umgesetzt werden kann, müssen die Länder und Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass lokale Strukturen und Angebote für LSBTI+ selbstverständlich und sichtbar werden. Angesichts von Corona und steigenden Mieten muss im Moment selbst in Großstädten sichergestellt werden, dass es entsprechenden Clubs und Vereine auch in Zukunft noch geben wird. Deswegen wollen wir ein bundesweites Hilfsprogramm für die Clubszene, wie es in Berlin bereits aufgesetzt wurde. Insbesondere in den ländlichen Regionen und kleineren Städten müssen entsprechende Strukturen dafür jedoch oft zunächst aufgebaut werden. Es braucht also u.a. mehr Geld für zivilgesellschaftliche Träger vor Ort und für Kulturangebote. Bei der Vergabe von öffentlichen Fördermitteln muss die strukturelle Diskriminierungen von queeren Initiativen und Projekten beendet werden. Die im Programm „Demokratie leben“ angelegte Möglichkeit, Mittel für die Projekte zu Vielfalt und Diversität zu beantragen, muss weiter ausgebaut und stärker beworben werden. Langfristig sind entsprechende Mittel von der Projektförderung in eine nachhaltige Finanzierungsform zu übertragen.

Die Verteidigung der Vielfalt bedeutet nicht zuletzt auch, sich immer wieder dem Rechtsradikalismus entgegenstellen zu müssen. Protest und Aufklärung gegen Rechts sind deshalb eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht selbst kriminalisiert werden. Projekte der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten Demokratiefördergesetz stärker und langfristig finanziell unterstützt werden.

Zu Recht stellt der Nationale Aktionsplangegen Rassismus fest, dass vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen und Fragestellungen im Bereich sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einer ressortübergreifenden Herangehensweise bedürfen.

Wir haben dafür gesorgt, dass der Aktionsplan um die Bereiche Homophobie und antihomosexuelle Gewalt erweitert worden ist. Zudem hat das SPD-geführte Bundesfamilienministerium mit seiner Strategie zum Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt, einen zusätzlichen Aktionsplan zum Schutz und zur Akzeptanzgleichgeschlechtlicher Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt als ein taugliches „passendes Instrument“ begrüßt.

Wir haben in der Bundesregierung dafür gesorgt, dass über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erstmalig ein eigenes Kompetenznetzwerk im Themenfeld Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit gefördert wird. Das Netzwerk wird vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. (LSVD), der Bundesvereinigung Trans*e.V. (BVT*) und der Stiftung Akademie Waldschlösschen gebildet.

Mit einem Demokratiefördergesetz (das zuletzt am Widerstand der Union scheiterte) wollen wir auch und besonders diese wertvolle Arbeit dauerhaft absichern.

Queere Gesundheit fördern


Wie wollen Sie die diskriminierenden Blutspendeverbote für „MSM“ und Trans* aufheben, einen LSBTIGesundheitsbericht auflegen, das Krankheitsrisiko Diskriminierung angehen, für LSBTI-inklusive
Gesundheitsversorgung sorgen sowie einen Rettungsschirm für Corona-bedrohte LSBTI-Infrastruktur
spannen?

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Wir Freie Demokraten wollen das Blutspendeverbot für Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, vollständig abschaffen. Für die Eignung ist nicht die sexuelle Identität maßgeblich, sondern das individuelle Risikoverhalten eines jeden Menschen.


Beim Blutspender Fragebogen vom DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen wir in Frage 16 gefragt: „Nur für Frauen: Hatten Sie in den letzten 4 Monaten Sexualverkehr mit einem bisexuellen Mann?“ und „Nur für Männer: Hatten Sie schon einmal Sexualverkehr mit einem Mann?“ Ich finde diese beiden Fragen gehören abgeschafft.


Diskriminierungen im Gesundheitssektor müssen unbedingt abgebaut werden.
Die geschlechtsspezifische medizinische Forschung an den Universitätskliniken wollen wir ausbauen. Ziel ist es, dem Individuum durch eine Medizin, die biologischen Unterschiede erkennt und zu behandeln lernt, die bestmögliche Gesundheitsversorgung bieten zu können. Medikamente sollen vor ihrer Zulassung in der Phase-III-Studie auch an Probandinnen und intersexuellen Menschen
getestet werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel bis zum 27. Lebensjahr sowie für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG empfangen, erstatten müssen. Die Erforschung neuer und verbesserter Verhütungsmethoden wollen wir fördern.

Tests auf sexuellübertragbare Krankheiten wie HIV oder Syphilis sollen für jede Person unabhängig von der sexuellen Identität kostenlos und anonym verfügbar sein.

Auch im Gesundheitswesen wollen wir Diskriminierung bekämpfen. Auch für LSBTIQ* muss diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gesichert sein. Dafür werden wir den Anspruch auf medizinische Maßnahmen für Trans– und Inter-Menschen gesetzlich verankern.

Die bestehenden Lücken beim Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ werden wir schließen. Das diskriminierende Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer sowie transgeschlechtliche Personen wollen wir aufheben.

Mentale Gesundheit ist Fundament für Lebensqualität, soziale Teilhabe und körperliche Gesundheit und mehr als nur Abwesenheit psychischer Krankheiten. Queere Infrastruktur, die durch die Pandemie bedroht ist, möchte ich auch vor diesem Hintergrund besonders stärken. Außerdem ist nicht zumutbar, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf therapeutische Hilfe
warten müssen.

Deswegen wollen wir ambulante Psychotherapieplätze durch mehr
Kassenzulassungen von Psychotherapeutinnen schaffen und auch auf die Besonderheiten der Versorgung von LSBTIQ Menschen eingehen.

Keine Antwort – siehe Erläuterung am Beginn des Artikels.

Die Blutspenderichtlinie muss dringend überarbeitet und auf den wissenschaftlichen Stand gebracht werden, Ausschlusskriterien und Fristsetzungen, die schwule und bisexuelle Männer sowie trans* Personen diskriminieren, gehören abgeschafft. Aufklärungsinitiativen zu sexueller Gesundheit – auch aber nicht nur queerer Menschen – müssen in Schulen, in der Arbeitswelt und Gesellschaft gestärkt werden. Spezifisch setzen wir uns für queere Gesundheitszentren mit Schwerpunkt trans* und inter* auch in Kleinstädten und ländlichen Gebieten ein. All das erfordert auch, den von ihnen angesprochene Gesundheitsbericht für LSBTI+ zu erstellen, um ihre Bedarfe besser zu erkennen und umsetzen zu können.

Ganz prinzipiell müssen Selbstverständlich auch LSBTI+ freien Zugang zu allen medizinischen Leistungen haben, derer sie bedürfen– und das auch, wenn sie keine Krankenversicherung haben und unabhängig von dem aktuellen Aufenthaltsstatus. Zwei Aspekte will ich hier gesondert herausgreifen. Da LSBTI+ weiterhin oft Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind, muss zum einen insbesondere das ohnehin unzureichende Angebot an psychologischer Versorgung deutlich verbessert werden. Dass psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, keineswegs stigmatisierend ist, setzt sich glücklicher Weise im öffentlichen Bewusstsein immer weiter durch. Zum anderen fordern wir, dass für Trans* Personen, die eine Geschlechtsangleichung vornehmen lassen wollen, sämtliche damit verbundenen Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden. Im März

2021 haben wir diese Forderung bereits einmal in den Bundestag eingebracht. Denn der 2022 in Kraft tretende Diagnosekatalog (ICD-11) schafft alle Voraussetzungen, um diese Kosten in den Leistungskatalog des SGB V aufzunehmen. Denkbar wäre beispielsweise eine Ergänzung im Dritten Abschnitt des SGB V „Verhütungen von Krankheiten“, weil nachweislich die adäquate Gesundheitsversorgung von trans* Personen möglichen Folgeerkrankungen vorbeugt. Der Antrag wurde ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss verwiesen – wir bleiben dran!

Die LINKE forderte als erste Partei einen Rettungsschirm für queere Infrastrukturen, die Pandemie-bedingt in Schieflagen geraten sind. Viele Clubs, Bars und Cafés, aber eben auch Beratungsstellen und Vereinsräume mussten schließen oder konnten nur eingeschränkt arbeiten. In Zeiten krisenbedingt steigender Ausgaben braucht es gesteigerte Aufmerksamkeit und Vernetzung, damit es nicht an erster Stelle queere Projekte sind, bei denen gespart wird – und es braucht höhere Einnahmen durch gerechte Umverteilung. Wir fordern ungeachtet der bisherigen Ablehnung durch die GroKo einen queeren Rettungsschirm zum Schutz betroffener Kulturstätten, Clubs, Kneipen, Beratungsstellen, Jobs, Solo-Selbständiger, Medienangebote und vielem mehr. Angebote u.a. der Trans*Peerberatung sowie Qualifizierungsangebote für Beratende in der Familien- und Jugendhilfe oder für Schulsozialarbeitende müssen mithilfe einer stärkeren Antidiskriminierungsstelle des Bundes, von Förderprogrammen wie „Demokratie leben!“ und eines bundesweiten Aktionsplans in Kooperation mit den Bundesländern und Kommunen entsprechend ausgeweitet werden.

Der zwölfmonatige Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende ist diskriminierend und nicht haltbar. In unserem Zukunftsprogramm zur Bundestagswahlkündigen wir entsprechend an, dass wir darauf hinwirken werden, dass die diskriminierende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende abgeschafft wird.

Darüber hinauswollen wir ein LSBTI-inklusives Gesundheitssystem. Die Inititative der WHO bezüglich eines nationalen LSBTI-Geundheitsberichts nehmen wir ernst. Deshalbbegrüßen wir die Gesundheitsberichterstattung zur gesundheitliche Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen des Bundes von 2020. Für uns ist eine regelmäßige Berichterstattung sehr gut vorstellbar und passte in unsere Vorstellung eines integrativen Gesundheitssystems.

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